Schule – das sind wir

Unser gemeinsamer Lebensraum ist die Schule. Wir verbringen hier oft mehr als die Hälfte des Tages miteinander. Deshalb bemühen wir uns, aufeinander Rücksicht zu nehmen und füreinander Verständnis aufzubringen. Wir helfen uns dabei, wenn wir uns an Regeln halten.

Aufeinander Rücksicht nehmen heißt:

  • fair sein
  • höflich miteinander umgehen
  • Konflikte im Gespräch lösen
  • auf Anwendung von Gewalt verzichten
  • uns gegenseitig helfen
  • im Unterricht zusammen arbeiten
  • mit unserem Lebensraum Schule sensibel und umweltbewusst umgehen

Im Einzelnen bedeutet dies:

  1. 1. Sei rechtzeitig, aber nicht zu früh vor Unterrichtsbeginn in der Schule (etwa eine Viertelstunde). Gehe nach Schulschluss auf dem sichersten Weg nach Hause.
  2. a) Wenn du mit dem Fahrrad oder Mofa in die Schule kommst, muss dies verkehrssicher sein. Trage einen Helm.
    b) Verhalte dich auf dem Schulweg so, dass du niemand gefährdest oder behinderst.
  3. Inlineskates und Skateboards dürfen im Schulhaus nicht verwendet werden.
  4. Das Schulgelände darfst du während der Schulzeit nicht ohne Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers verlassen.
  5. Wegen großer Unfallgefahr sind gefährliche Spiele zu unterlassen. Dazu gehört auch Toben und Rennen im Schulgebäude. Grundsätzlich musst du dich so verhalten, dass Unfälle vermieden werden.
  6. Rauchen, Spucken, Werfen jeglicher Gegenstände und Kaugummi sind verboten.
  7. Toiletten sind kein Aufenthaltsort. Sie sollen sauber hinterlassen werden.
  8. Geld und Wertgegenstände soll jeder bei sich tragen – Ausnahme im Sportunterricht.
  9. Schäden, Verluste und Fundsachen werden dem Hausmeister oder einer Lehrerin, einem Lehrer gemeldet.
  10. Folgende Dinge darfst du nicht mitbringen:
    Elektronische Spiel- und Unterhaltungsgeräte(z.B. Laserpointer), Zigaretten, Alkohol und andere Drogen, sowie Waffen aller Art.
  11. Handys (Mobiltelefone) dürfen mitgebracht, aber während des Unterrichts nicht benützt werden. Von der Lehrerin / dem Lehrer abgenommene Handys werden am Ende des Unterrichts wieder zurück gegeben.
  12. Sorge dafür, dass du für jedes Unterrichtsfach alle Arbeitsmaterialien dabei hast.
  13. Die Klassenzimmer werden nach Unterrichtsende aufgeräumt und aufgestuhlt.
  14. Verhalte dich umweltbewusst.
    Dies bedeutet beispielsweise: Lampen ausschalten bei Tageslicht und dem Verlassen des Zimmers, Müll vermeiden und richtig entsorgen, Räume lüften.
  15. Bei Feuer- oder Katastrophenalarm gelten die besonders eingeübten Vorschriften.
  16. Wenn deine Lehrerin, dein Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend ist, melden dies die Klassensprecher im Rektorat.
  17. Wenn du etwas mutwillig oder fahrlässig zerstörst oder beschädigst, musst du es ersetzen.
  18. Unfälle im Schulbereich oder auf dem direkten Schulweg musst du innerhalb von 3 Tagen bei der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer melden.
  19. Wenn du krank bist, muss ein Erziehungsberechtigter die Klassenlehrerin, den Klassenlehrer spätestens am 2. Tag darüber benachrichtigen. Bei telefonischer Entschuldigung ist eine schriftliche Entschuldigung binnen 3 Tagen nachzureichen.
    Der Entschuldigungsgrund muss immer genannt werden. Der fehlende Unterrichtsstoff muss eigenverantwortlich nachgearbeitet werden.
  20. Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten hin möglich. Zuständig für die Entscheidung über die Beurlaubung ist:
    – Bis zu 2 unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen die Klassenlehrerin, der Klassenlehrer.
    – In den übrigen Fällen ist der Schulleiter zuständig.

Anmerkung:

Bei Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung wird § 90 des Schulgesetzes angewendet, sofern pädagogische Maßnahmen ( z.B. Gespräch, Ermahnung bis hin zum Eintrag ins Klassenbuch) zur Behebung der aufgetretenen Probleme nicht ausreichen.

Diese Schul- und Hausordnung wurde nach Anhörung von Eltern, Lehrern, Schülern von den zuständigen Gremien beschlossen und ist ab dem 12.April 1999 gültig. Neue Fassung ab Febr. 2004.

Gez. C. Kimmerle, -Rektorin-

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